Zusätzliche organisatorische Informationen zur Umsetzung der Fahrerlaubnisprüfung bei den Technischen Prüfstellen

Zusätzliche organisatorische Informationen zur Umsetzung der Fahrerlaubnisprüfung bei den Technischen Prüfstellen

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In Abstimmung mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) und den für das Fahrerlaubnisrecht zuständigen Obersten Landesbehörden werden (organisatorische) Informationen zur Umsetzung der Fahrerlaubnisprüfung, die nicht über das Verkehrsblatt oder den elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und damit geregelt werden, über die TÜV | DEKRA arge tp 21 (z. B. über die Webseite www.fahrerlaubnis.tuev-dekra.de) für alle Beteiligten zur Verfügung gestellt.

Information vom 01.04.2025:

Keine Verkehrsblatt-Verlautbarung zur Änderung der Prüfungsrichtlinien für die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung (Teil B der Richtlinien – Fragenkatalog und Fahraufgabenkatalog) im April 2025

Die Novelle der Fahrschülerausbildungsordnung sowie deren rechtlichen Rahmenbedingungen für die Durchführung der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung bedürfen bei allen am Fahrerlaubnisprüfungsprozess Beteiligten einer ausreichenden Vorbereitungs- und Umsetzungszeit. Deshalb soll es aus verfahrensökonomischen Gründen im April 2025 keine Änderung des Fragenkataloges für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung und keine Änderung des Fahraufgabenkatalogs für die praktische Fahrerlaubnisprüfung geben.

Stand: 01.04.2025, TÜV | DEKRA arge tp 21