
Zum
01.01.2021 wird das
Bezugsfahrzeug entsprechend der Prüfungsrichtlinie – theoretische Prüfung Teil B (im Vorwort zum Fragenkatalog) in die Theoretische Fahrerlaubnisprüfung eingeführt.
Zur nähere Erläuterung des Begriffs „Bezugsfahrzeug“, wozu es dient und an welcher Stelle es im Prüfungssystem eingesehen werden kann, sollen folgende zwei Informationsschreiben dienen: