
Die Anforderungen an Fahrerlaubnisbewerberinnen und Fahrerlaubnisbewerber für die Bewältigung sicherheitsrelevanter Fahraufgaben in der Praktischen Fahrerlaubnisprüfung sind im Fahraufgabenkatalog definiert. Dieser ist Teil der „Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)“.
Die im Fahraufgabenkatalog festgelegten Fahraufgaben, Fahrkompetenzbereiche und dazugehörigen Bewertungs- und Entscheidungskriterien stellen die Objektivität und Transparenz des Prüfungsverfahrens sicher. Gleichzeitig ist der Fahraufgabenkatalog eine wichtige Grundlage für die Ausbildung der Bewerberinnen und Bewerber. Auf diese Weise wird eine bessere Verzahnung zwischen Ausbildung und Prüfung erreicht.
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